Bootsbesitzer dennen Boote über acht Jahren alt sind wurden von der Mehrwertsteuer befreit, aber müssen regelmässige Einfuhrzölle unterziehen
Auf dem Beitritt Kroatiens zur vollen Mitgliedschaft in der Europäischen Union wird die Steuer-und Zollbehörden Pflichten ausländischer Schiffe vorübergehend verändert. Motiviert durch eine Reihe von Anfragen betroffenen Schiffseigner, deren Schiffe im nautischen Saison an die Adria segeln, und um die vollständige Informationen darüber zu bringen, was ihre Verantwortlichkeiten nach dem ersten Juli dieses Jahres sind, fragten wir zu diesen Thema an der Kroatischen Wirtschaftskammer.
Das Artikel 138 entwurf Änderungen der Mehrwertsteuer, von denen das kroatische Parlament sollte bald stimmen. Es steht, dass man kein Mehrwertsteuer auf Fahrzeugen (und Schiffe) während der Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr bezahlt, wenn das Datum der ersten Verwendung von Transportmitteln mehr als acht Jahre vor dem Datum der Beitritt Kroatiens zur Europäischen Union war, oder wenn das Schiff über acht Jahren, gerechnet ab der ersten Juli dieses Jahres, alt ist. Eigner von Schiffen die in diesem Zeitpunkt in die vorübergehende Einfuhr bleiben und entscheiden nach dem ersten Juli 2013. das Schiff in den freien Verkehr in Kroatien zu entlassen, sind erforderlich um eine Zollanmeldung, in Übereinstimmung mit dem Zollrecht der Kroatien und der EU, und regelmäßige Zollverfahren durchgehen.
Wenn die Schiffe kein europäischer Herkunft haben oder kein Ursprungsnachweise auf dem europäischen Import-Zollabfertigung haben, für solche Schiffe werden den anwendbaren Zollsatz im Rahmen der Gemeinsamen Zolltarif der EU in Kraft auf dem kroatischen Beitritt zur EU treten gelten, nach denen der Tarif kann berechnet werden in Höhe von 1,7 Prozent und 2,7 Prozent der Zollwert des Schiffes. Wenn das Schiff die Anforderungen von Artikel 138 der Gesetz über Änderungen der Mehrwertsteuer entwurf oder, wenn die älter als acht Jahre sind, wird keine Mehrwertsteuer berechnet.
Es ist noch nicht ganz genau definiert, ob die Befreiung von der Mehrwertsteuer nur für Schiffe, die in EU-Mitgliedstaaten registriert sind anzuwenden oder die Entscheidung auf Schiffen in dritten Ländern erweitert wird. Steuerverwaltung des kroatischen Finanzministeriums wurde uns in der Zukunft für die weitere Behandlung dieser Frage bestätigt und eine Entscheidung wurde später gebracht. Alle der oben genannten Bestimmungen gelten unter der Annahme, dass das kroatische Parlament in den nächsten zwei oder drei Monaten das Gesetz über die Mehrwertsteuer in der vorgeschlagenen Form bringt, was kein Problem sein sollte.
Nach die Registrierung in der kroatischen Bootsregister, aus der zoll-und steuerrechtlichen Positionen, das Schiff für welches wurde das Mehrwertsteuer und Zoll bezahlt, wurde als inländische Ware behandelt, egal, ob das Schiff noch nicht in das Register des Boot oder Yacht eingegeben wurde. Diese Schiffe haben den Status von inländischen Waren, und am Tag des Beitritts Kroatiens zur EU haben den Status von Gemeinschaftswaren. Nach der Einfuhr können Schiffe ohne Registrierung bei den Marines gehalten werden. Doch die Eigentümer können nicht das Boot ohne gültige Registrierung benutzen, was bedeutet, dass von der ersten Juli dieses Jahres, können sie das Boot zu navigieren und verwenden nur, wenn das Schiff in das kroatischen Register registriert ist, und nach dem ersten Juli und nach dem kroatischen Beitritt zur EU kann das Schiff in jedem EU-Register eingetragen werden.
Um anzumerken, dass unmittelbar nach der ersten Juli kroatischen Zollamt wird die Inspektion der Lagerhäuser führen, oder auch gegen Schiffe, die bisher kroatischen Beitritt zur EU in den Prozess der vorübergehenden Einfuhr waren. Die Verpflichtungen kommen aus der kroatischen Vorschriften und den Vorschriften der Europäischen Union als einheitliches Zollgebiet.
KWK/Nautica Portal
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