Liebe Nautiker, werte Gäste und Freunde des ACI!
Wie Sie wahrscheinlich wissen, wird Kroatien mit dem 1. Juli 2013 zu einem vollwertigen Mitglied der Europäischen Union (EU), und wird somit als solches auch zu einem Teil der Zollunion. Mit diesem Tag sind EU Gebietsansässige – Schi¬seigner von Wasserfahrzeugen, die in der EU registriert sind, und die sich als vorläuige Einfuhr in Kroatien beinden, und den zollrechtlichen Status von Waren der Gemeinschaft verloren haben, oder Schi¬seigner von Wasserfahrzeugen, die in Drittländern registriert sind, und die sich als vorläuige Einfuhr in Kroatien beinden, dazu verplichtet, im Sinne der zollrechtlichen Gesetzgebung der EU, eine Zolldeklaration für das freie Inverkehrsetzen dieser Wasserfahrzeuge in Kroatien einzureichen, und Zoll und MWST zu zahlen.
In der Zeit vom 1. Januar 2013 bis 31. Mai 2013 wird bei der freien Inverkehrsetzung von Wasserfahrzeugen, die sich als vorläuiger Import in Kroatien beinden, dank eines Beschlusses der kroatischen Regierung, die MWST zu einem Steuersatz von 5% berechnet, doch nach diesem Zeitraum wird die volle MWST fällig, die 25% beträgt. Zur freien Inverkehrsetzung eines Wasserfahrzeugs in Kroatien, muss das Wasserfahrzeug in Kroatische Register eingetragen und unter die kroatische Flagge gesetzt werden. Die kroatische Regierung hat die Höhe des Zollsatzes für solche Wasserfahrzeuge mit 1,7% bzw. 2,7% festgesetzt. Sparen Sie Ihre Zeit und erleichtern Sie sich die Prozedur der Umschreibung von Wasserfahrzeugen in kroatische Register, und überlassen Sie dies dem ACI, Ihrem zuverlässigen Partner – ergreifen Sie die Möglichkeit, dass er für Sie alle erforderlichen Arbeiten übernimmt.
Alles, was Sie tun müssen, ist:
• Vollmachten vorzubereiten (eine Aufstellung davon wird Ihnen im Angebot zugestellt)
• alle erforderlichen Unterlagen zuzustellen (eine vorläuige Liste finden Sie weiter unten)
• eine Zahlung für die erwähnte Dienstleistung vorzunehmen, nach dem von ACI d.d. zugestellten Angebot
ACI bietet Ihnen:
• die Zustellung eines vorläufigen unverbindlichen Kostenvoranschlags aufgrund
• des ausgefüllten Fragebogens
• die Entgegennahme der nötigen Dokumente
• Gestaltung eines offiziellen Angebots
• die Vornahme des gesamten Verfahrens zur Umschreibung des Wasserfahrzeugs
• günstigere Versicherungsbedingungen von Wasserfahrzeugen bei kroatischen Versicherungen
• zusätzliche Vergünstigungen, in Form eines Sonderrabatts auf einen Tagesliegeplatz in der Saison 2013 für Inhaber der ACI-Card
• endgültige Benachrichtigung über das Umschreibungsverfahren samt Kosten-Endabrechnung
Unsere beauftragten Mitarbeiter werden Sie im direkten Kontakt ständig über den Stand des Umschreibeverfahrens des Wasserfahrzeugs auf dem Laufenden halten, und Ihnen für alle zusätzlichen Fragen und Erklärungen zur Verfügung stehen.
Falls Sie daran interessiert sind, die Umschreibung durch die Dienste des ACI vornehmen zu lassen, _inden Sie unten eine vorläu_ige Liste1 der Unterlagen2, die Sie uns zustellen müssten:
• eine Vollmacht für den ACI-Vertragspartner für die Vertretung im Zollverfahren des Wasserfahrzeugs
• eine Zustellungsvollmacht für den ACI
• eine Vollmacht für den ACI-Vertragspartner für die Vertretung im Einschreibungsverfahren des Wasserfahrzeugs
• eine Vertretungsvollmacht für den ACI
• Reisepass oder ein anderes entsprechendes Identitätspapier des Eigners
• eine Bescheinigung über die Löschung des Wasserfahrzeugs aus dem Wasserfahrzeugeregister des Heimathafens
• Bootsschein für das Wasserfahrzeug
• 3 Fotos (auf denen klar sichtbar ist: die Registration des Wasserfahrzeugs, die Nummer des Rumpfes und die Motornummer)
• Ablichtung der Kaufrechnung/des Kaufvertrags, oder ein anderer Nachweis über das Eigentum des Wasserfahrzeugs (Erklärung über den Wert des Wasserfahrzeugs)
• Vertrag über den Liegeplatz mit einer Marina
• Deklaration über eine Übereinstimmung mit der Richtlinie 94/25/EC oder Bescheinigung über technische Abnahme oder eine gültige Vignette (Bescheinigung über Zahlung einer Vergütung bei Anmeldung der Jacht oder des Boots)
• Versicherungspolice der Haftpflichtversicherung gegen immaterielle Schäden des Bootseigners
Das Verfahren zur Umschreibung des Wasserfahrzeugs, das ACI für Sie vornehmen wird, umfasst:
• Beschaffung einer Bestätigung über die Id. Nr. (OIB)
• Übersetzung und Beglaubigung der Vollmachten
• Beschaffung einer Bescheinigung über die technische Abnahme beim kroatischen Schiffsregister (für Wasserfahrzeuge, die keine gültige Vignette besitzen)
• Vornahme des Zollverfahrens und Zahlung der Steuern
• Einreichung eines Antrags für die Eintragung und Durchführung sonstiger Formalitäten beim Hafenamt
• Einreichung eines Antrags für die Hauptuntersuchung (für Wasserfahrzeugs über 12 m)
• Einreichung eines Antrags für die Erteilung eines Namens (für Wasserfahrzeugs über 12 m)
• Beschaffung einer Genehmigung für ein Funkgerät auf dem Wasserfahrzeugs bei HAKOM (für Wasserfahrzeugs über 12 m)
Sie sich zwecks weiterer Informationen an die üblichen Kontaktstellen Ihrer ACI Marina wenden.
ACI Club