Liebe Nautiker, werte Gäste und Freunde des ACI!
Wie Sie wahrscheinlich wissen, wird Kroatien mit dem 1. Juli 2013 zu einem vollwertigen Mitglied der Europäischen Union (EU), und wird somit als solches auch zu einem Teil der Zollunion. Mit diesem Tag sind EU Gebietsansässige – Schi¬seigner von Wasserfahrzeugen, die in der EU registriert sind, und die sich als vorläuige Einfuhr in Kroatien beinden, und den zollrechtlichen Status von Waren der Gemeinschaft verloren haben, oder Schi¬seigner von Wasserfahrzeugen, die in Drittländern registriert sind, und die sich als vorläuige Einfuhr in Kroatien beinden, dazu verplichtet, im Sinne der zollrechtlichen Gesetzgebung der EU, eine Zolldeklaration für das freie Inverkehrsetzen dieser Wasserfahrzeuge in Kroatien einzureichen, und Zoll und MWST zu zahlen.